Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorbemerkung
Die Film-Retter KG, Zeithstraße 108, 53819 Neunkirchen-Seelscheid ist auf die Digitalisierung analoger Medien, insbesondere von veralteten Trägermedien spezialisiert. Die technische Grundlage der angebotenen Digitalisierungsleistung bilden zum Teil selbst entwickelte Digitalisierungsmaschinen, die im Rahmen eines automatisierten Verfahrens eingesetzt werden.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Vereinbarungen über die Digitalisierung von Medien zwischen der Film-Retter KG und Kunden. Kunden der Film-Retter KG können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.
2.2. Diese AGB der Film-Retter KG gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch der Film-Retter KG nicht Vertragsinhalt.
2.3. Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den mitgeteilten Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Digitalisierung analoger Medien (analoge Fotografien, Dias, Videokassetten, Schmalfilmen etc.) durch die Film-Retter KG nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Kunden. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich über das auf unserer Webseite (www.film-retter.de) angebotene und unterschriebene Onlineformular oder über das, in einer unserer Annahmestellen unterschrieben Auftragsformular. Die Film-Retter KG ist nicht verpflichtet, Aufträge ohne Auftragsformular zu akzeptieren. Insbesondere dann, wenn eine eindeutige Wahl, der vom Kunden gewünschten Bearbeitung nicht erkennbar ist.
3.2. Der konkrete Umfang, der von der Film-Retter KG zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden unterschriebenen Auftragsformular, das die Film-Retter KG auf dem Postweg erhalten hat oder das in einer der internen oder externen Annahmestellen ausgefüllt und persönlich unterschreiben wurde sowie nach den vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten / abgegebenen Originalmedien.
4. Technische Leistungsbeschreibungen und -beschränkungen
4.1. Dem Vertrags-/ Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien liegen die folgenden leistungsspezifischen Einschränkungen zu Grunde:
4.2. Allgemein
4.2.1. „Originalmedium / Kundenmedium“: Das ursprünglich beim Kunden vorhandene Originalmedium, also Dias, Fotonegative, Schmalfilme, Videos oder Papierabzüge von Fotos, sowie Fotoalben.
4.2.2. „Datenträger“: Ein zunächst im Eigentum von der Film-Retter KG stehender Datenträger, auf dem die Film-Retter KG das Arbeitsergebnis der Digitalisierung abspeichert, der dem Kunden anschließend übersandt wird. Datenträger, die vom Kunden dem Digitalisierungsauftrag beigelegt wurden, mit dem Ziel, die durch die Film-Retter KG erstellten Digitalisate darauf zu speichern, werden durch die Film-Retter KG aus Kompatibilitäts- und Datenschutzgründen nicht zur Speicherung der, durch die Film-Retter KG erstellten Digitalisate genutzt und dem Kunden nach erfolgter Beendigung des Auftrags zurückgesendet.
4.2.3. „Digitalisierung / Digitalisat“: Das von der Film-Retter KG fertig verarbeitete Endprodukt, also in der Regel eine digitale Kopie des Originalmediums.
4.2.4. „Werktage“: Montag bis Freitag einer jeden Woche, ausgenommen gesetzlicher Feiertage für Nordrhein-Westfalen sowie lokaler Feiertage zur Brauchtumspflege wie z.B. Weiberfastnacht (Karnevalsdonnerstag) und Rosenmontag.
4.2.5. Eine randlose Verarbeitung des Originalmediums ist in der Regel nicht möglich. Prozessbedingt wird ein minimaler Teil des Originalmediums am Rand optisch derart abgeschnitten, dass er auf dem endgültigen Arbeitsergebnis nicht erscheint und nicht zu sehen ist.
4.2.6. Mehr- oder Minderlieferungen durch die Film-Retter KG im Bereich der Digitalisierung von Dias, Fotos, Negativen und Mittelformaten in Höhe von 5% sind durch den Kunden zu akzeptieren. Diese lassen sich aufgrund automatisierter, technischer Prozesse beim Scan der Motive nicht vermeiden. Maschinell mehrfach gescannte Motive gehen zu Lasten des Kunden. Maschinell übersprungene Motive werden nicht aus Kulanzgründen kostenfrei durch die Film-Retter KG nachgeliefert.
4.2.7. Prozessbedingt kann es bei dem Arbeitsergebnis zu einer nicht ganz originalgetreuen Abbildung des Konturumfangs des Originalmediums kommen, so dass das Arbeitsergebnis unwesentlich aber erkennbar unschärfer erscheint als das Originalmedium.
4.2.8. Verfahrensbedingt oder auf Grund des Alters oder Zustands des Originalmediums kann es beim Arbeitsergebnis zu Abweichungen bei den Farbwerten gegenüber dem Originalmedium kommen.
4.2.9. Bestehende Verschmutzungen oder sonstige Makel des Originalmediums können beim Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise sogar durch eine Reinigung/ Bearbeitung leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies ist technisch bedingt und nicht von der Film-Retter KG beeinflussbar; selbst dann, wenn die Film-Retter KG vom Kunden mit einer „Nachbearbeitung“, „Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“ oder „Druckluftbehandlung“ des Originalmediums beauftragt wird. Eine vollständige Reinigung des Originalmediums ist von der Film-Retter KG nicht vertraglich geschuldet.
4.2.10. Fehlerhafte Rahmung oder spiegelverkehrte Ausrichtung eines Originalmediums (Dia) bei Anlieferung wird von der Film-Retter KG nicht automatisch erkannt. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsergebnis für den Kunden spiegelverkehrt erscheint. Bei der Buchung der Zusatzleistung „Manuelle Bilddrehung“ versucht die Film-Retter KG das Arbeitsergebnis spiegelrichtig darzustellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet und sichert entsprechend kein korrektes Ergebnis der Darstellung zu.
4.2.11. Produktionsbedingt kann es dazu kommen, dass Originalmedien nach der Digitalisierung gekippt oder seitenverkehrt an den Kunden zurückgegeben werden. Dies ist vom Kunden zu akzeptieren.
4.2.12. Sofern sich das Originalmedium in einem schlechten Zustand befindet und / oder sofern sich der Zugriff auf das Originalmedium für die Film-Retter KG auf Grund des angelieferten Zustandes erheblich erschwert, ist die Film-Retter KG befugt, den Auftrag abzulehnen oder die Konditionen der Verarbeitung in Absprache mit dem Kunden neu zu vereinbaren.
4.2.13. Die Film-Retter KG versucht die Sortierreihenfolge der angenommen Originalmedien einzuhalten und die Arbeitsergebnisse durchzunummerieren. Gleichwohl ist die Einhaltung der Sortierreihenfolge von der Film-Retter KG ebenso wenig vertraglich geschuldet, wie die lückenlose Nummerierung der Arbeitsergebnisse auf dem Datenträger. Bei der Digitalisierung von Dia’s im ECO-Verfahren erfolgt keine Sortierung.
4.2.14. die Film-Retter KG übernimmt gegen einen Aufpreis die kundenseitige Beschriftung der Originalmedien (Bei Dias, Fotos und Negativstreifen für Ordner, nicht Einzelbilder / bei Schmalfilmen und Videokassetten für jeden Film bzw. jede durch die Film-Retter KG erstellte Datei) bei der Speicherung des Arbeitsergebnisses. Dies setzt voraus, dass die kundenseitige Beschriftung gut lesbar ist und eine Länge von 20 Zeichen pro Ordner nicht übersteigt. Sollte dies nicht gegeben sein, ist die Film-Retter KG berechtigt, das Arbeitsergebnis nach eigener Wahl zu beschriften.
4.2.15. Die Option "Übernahme Sortierung": Die Film-Retter KG erstellt für den Kunden auf Wunsch eine Sortierung in Dateiordner auf den Ausgabemedien/Zielmedien USB-Stick und Festplatte. Hierbei wird für jedes Dia-Magazin, jede Fototasche oder jede Negativtasche oder einer sonstigen, angelieferten Sortierung der Originalmedien ein Dateiordner auf dem jeweiligen Datenträger erstellt. Eine Sortierung innerhalb der Dateiordner wird durch die Film-Retter KG versucht beizubehalten, kann aber nicht Garantiert werden.
4.3. Digitalisierung von Dias, Negativen und Papierabzügen
4.3.1. „Automatische Farb-Kontrastkorrektur“: Ein teilautomatisches, EDV-basiertes Bildbearbeitungsverfahren, mit dem Ziel, Alterserscheinungen von altem Foto- und Videomaterial (wie z.B. Farbstiche, Kontrastveränderungen, etc.) auf dem Arbeitsergebnis zu reduzieren und das Bildergebnis zu verbessern. Das Ergebnis dieser Nachbearbeitung ist immer von dem Zustand des Originalmediums abhängig. Eine 100%ige Korrektur von Farbstichen und / oder Kontrastschwankungen und wird durch die Film-Retter KG nicht zugesichert.
4.3.2. „Manuelle Bilddrehung“ bedeutet, dass die digitalisierten Bilder nach der Digitalisierung in die richtige Ausrichtung (Hoch- oder Querformat) gedreht werden. Das Drehen der digitalisierten Bilder erfolgt teilautomatisiert in einem EDV-Programm. Beiden Parteien ist bewusst, dass dies nur bei eindeutig zu erkennenden Hochformaten, die aus technischen Gründen nur im Querformat digitalisiert werden können, möglich ist. Eine Spiegelrichtigkeit kann hierbei nicht sichergestellt werden.
4.3.3. „Rohmaterial“: Die unbearbeitete Bildinformationen des Originalmediums, die nach der Digitalisierung unverändert gespeichert werden. Ggf. findet nach der Speicherung der Rohdaten eine weitere Bearbeitung der Kopie des Originalmediums anhand der Rohdaten.
4.3.4. Sofern sich zwischen vom Kunden abgegebenen Kleinbild-Dias auch Dias in Sonderformaten befinden, ist die Film-Retter KG ohne gesonderte Beauftragung nicht verpflichtet, hierauf zu reagieren und diese gesondert zu digitalisieren.
4.3.5. Bei der Digitalisierung von Originalmedien im Minox- bzw. Pocketformat kann gegenüber der Digitalisierung von Kleinbild-Dias prozessbedingt ein erhöhter Qualitätsverlust auftreten.
4.4. Digitalisierung von Negativen und Papierabzügen
„Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“ oder „Druckluftreinigung“: Die Reinigung des Originalmediums ohne Feuchtigkeit mit einem speziellen Handschuh, Tuch, Druckluft oder Pinsel, mit dem Ziel, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Befreiung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht sichergestellt werden.
4.5. Digitalisierung von Dias
4.5.1. „Druckluftreinigung“: Das Abblasen des Originalmediums mit Druckluft mit dem Ziel, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Befreiung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht sichergestellt werden.
4.5.2. Bei der Digitalisierung von Dias werden diese unabhängig von der Bildausrichtung des Originalmediums grundsätzlich ins Querformat gebracht und so digitalisiert. Eine anschließende Bildausrichtung ist von der Film-Retter KG nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Zusatzleistung „Manuelle Bilddrehung“ bestellt.
4.5.3. „Umsortieren von Dias nicht im Universalmagazin / CS-Magazin“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden unter Abweichung, von dem in dem jeweiligen Auftragsformular bezeichneten Format angeliefert werden, von der Film-Retter KG kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Magazin zurück sortiert werden. Ebenso werden Originalmedien, die vom Kunden nicht in Magazinen (Pappkasten, Tüte, etc.) angeliefert werden, von der Film-Retter KG kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Transportmittel zurück sortiert. Die Film-Retter KG ist in diesem Fall nicht dazu verpflichtet dem Kunden im Vorfeld der Digitalisierung über die daraus entstehenden Mehrkosten zu informieren. Dem Kunden ist bewusst, das die Mehrkosten im Vorfeld über die Preisliste der Film-Retter KG einsehbar sind.
4.5.4. „Scannen loser gelieferter Dias“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden nicht in Magazinen (Pappkasten, Tüte, etc.) angeliefert werden, von der Film-Retter KG kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Transportmittel zurück sortiert werden.
4.5.5. „Automatische Staub- & Kratzerentfernung“: Ein EDV-basiertes Bildbearbeitungsverfahren, mit dem Ziel, Staub- und Haareinschlüsse, so wie Kratzer auf den Originaldias auf dem Arbeitsergebnis zu reduzieren und das Bildergebnis zu verbessern. Das Ergebnis dieser Nachbearbeitung ist immer von dem Zustand des Originalmediums abhängig. Eine vollständige Entfernung der Staub,- Haar- und Schmutzpartikel kann nicht zugesichert werden.
4.5.6. Dias, welche im Dia-Rahmen gelöst angeliefert werden, werden von der Film-Retter KG nicht im Rahmen neu ausgerichtet, neu gerahmt oder um gerahmt. Die Digitalisierung dieser Dias erfolgt, so wie angeliefert. Dia-Scans, die daraus resultierend schief ausgegeben werden, werden nicht von der Film-Retter KG dahin gehend nachbearbeitet, diese wieder in der korrekten Ausrichtung darzustellen. Reklamationen aufgrund von schief gescannten Bildern werden von der Film-Retter KG nicht akzeptiert.
4.5.7. Bearbeitung von Dia-Magazinen: Um eine reibungslose Digitalisierung der Dias zu gewährleisten, kann es notwendig sein, die vom Kunden angelieferten Dia-Magazine an der Führungsschiene zu fetten, um einen leichtgängigen Transport der Dia-Magazine in den Scannern der Film-Retter KG zu ermöglichen. Rückstände diese Fettes werden nach erfolgter Digitalisierung durch die Film-Retter KG nicht entfernt.
4.6. Schmalfilm- und Video-Digitalisierung
4.6.1. 100%ige Filmdigitalisierung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Aufnahmen direkt am Anfang des Originalmediums gestartet werden, so dass bis zu 10 Sekunden der eigentlichen Filmaufnahme im Digitalisat fehlen können. Auch kann nicht sichergestellt werden das Zittern im Filmmaterial oder „unruhig laufendes“ Filmmaterial am Anfang und / oder während der Wiedergabe des Filmmaterials des Originalmediums korrigiert werden kann.
4.6.2. Nachbearbeitung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Nachbearbeitung einen sichtbaren Effekt hat. Auswirkung und optischer Mehrwert sind abhängig vom Zustand des Originalmediums.
4.6.3. "Qualitätskontrolle": Im Leistungspaket "Professional-Digitalisierung" erhalten Sie eine umfangreiche Überprüfung auf Bild- und Tonprobleme der digitalisierten Daten. Festgestellte Fehler in der Digitalisierung werden nachbearbeitet und / oder die Digitalisierung wird im Bedarfsfall erneut vorgenommen. Digitalisierungen mit im Verlauf der Digitalisierung auftretenden Bild- und / oder Tonproblemen, in den Leistungspaketen "Eco-Digitalisierung" und "Premium-Digitalisierung" sind von der nachträglichen Reklamation ausgeschlossen. Generell gilt: Bestehende Verschmutzungen oder sonstige Makel des Originalmediums können beim Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise sogar durch eine Reinigung/ Bearbeitung leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies ist technisch bedingt und nicht von der Film-Retter KG beeinflussbar; selbst dann, wenn die Film-Retter KG vom Kunden mit einer „Nachbearbeitung“, „Trockenreinigung“, „Reinigung der Bilder“ oder „Druckluftbehandlung“ des Originalmediums beauftragt wird. Eine vollständige Reinigung des Originalmediums ist von der Film-Retter KG nicht vertraglich geschuldet.
4.7. Schmalfilm-Digitalisierung
4.7.1. „WETGATE-Reinigung“: Die Film-Retter KG bietet keine solche Reinigung der Schmalfilme an.
4.7.2. „Klebestellen reparieren“: Ein Reparaturversuch durch die Film-Retter KG dahingehend, einen gerissenen Schmalfilm wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen wird nicht angeboten. Stattdessen wird der gerissene Film an der gerissenen Stelle erneut eingespannt und digitalisiert. Die daraus entstandenen Teile des Films werden in der Nachbearbeitung durch Anwendung einer Schnittsoftware durch die Film-Retter KG wieder zusammengesetzt. Hierdurch kann zu dem Verlust von zwei bis vier Frames kommen.
4.7.3. Bildstörungen durch fehlerhafte Perforation – Ist die Perforation optisch nicht eindeutig von dem Filmmaterial zu unterscheiden oder ist die Perforation defekt, ist eine störungsfreie Digitalisierung nicht möglich. Ggf. werden einzelne Bilder gar nicht digitalisiert.
4.7.4. Verfahrensbedingt und / oder auf Grund des Alters und / oder Zustands des Originalmediums kann es beim Arbeitsergebnis zu Abweichungen bei den Farbwerten und den Kontrast- und Helligkeitswerten gegenüber dem Originalmedium kommen. Eine 100%ig identische Wiedergabe, wie sie der Kunde bei seinen eigenen Abspielgeräten erfahren hat, ist aufgrund von fehlender Kompatibilität zwischen den unterschiedlichen Herstellern der Kameras und Projektoren von der Film-Retter KG nicht zugesichert. Der Kunde akzeptiert diese technisch bedingten Abweichungen.
4.8. Videokassetten-Digitalisierung
4.8.1. Kopierschutz – Von außen klar erkenntlich urheberrechtlich geschützte Kassetten („Kaufkassetten“) werden nicht digitalisiert. Es kann vorkommen, dass bei der direkten Digitalisierung eine etwaige Bildstörung als Kopierschutz interpretiert wird. Es kann nicht sichergestellt werden, dass dieser Kopierschutz umgangen werden kann.
4.8.2. „Reparatur Videokassette“: Reparaturversuch durch die Film-Retter KG dahingehend, ein gerissenes Magnetband wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen. Scheitert der Reparaturversuch, ist einen Digitalisierung nicht möglich.
4.8.3. „Zurückspulen von Filmen“: Eine Rückspulgebühr für Videokassetten, wird durch die Film-Retter KG nicht berechnet.
4.8.4. Speicherung als mp4 – Die Film-Retter KG übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Kassette als eine Datei gespeichert wird. Unter Umständen kann es sein, dass die Kassette in mehrere Dateien aufgeteilt wird.
4.8.5. LongPlay – Ein eventueller Qualitätsverlust auf Grund der Komprimierung bei Longplay-Kassetten ist möglich.
4.8.6. Kurzzeitige Bild- / Tonaussetzer – Es findet lediglich eine stichprobenartige Kontrolle der Bild- und Tonspuren statt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Bild- und Tonspur durchgehend vorhanden ist.
4.8.7. Die Film-Retter KG kann auf Kundenwunsch versuchen, Einblendungen, wie Zeitstempel, Datumstempel etc. zu übernehmen, sofern diese direkt auf den eigentlichen Aufnahmen vorhanden sind und der Kunde dies, der Film-Retter KG schriftlich mitgeteilt hat. Generell kann eine einwandfreie Übernahme eben dieser Einblendungen nicht garantiert werden, wenn.
4.8.8. Urheberrecht – Die Film-Retter KG behält sich das Recht vor, urheberrechtlich geschütztes Material (TV-Aufzeichnungen / Kopien von Spielfilmen etc.) nicht zu Digitalisieren. Der Kunde hat die Möglichkeit die erforderlichen Freigaben durch den Rechtsverwerter (Urheber, Rechteinhaber, Verlag, Studio, TV-Sender etc.) in schriftlicher Form vorzulegen um eine Digitalisierung durch die Film-Retter KG zu ermöglichen.
5. Speichermedien / Datenträger /Ausgabe der Digitalisierung
5.1. "Ausgabe per Download-Link": Technisch bedingt erfolgt der Versand des Download-Links nach erfolgter Zahlung der Rechnung durch den Kunden. Der Upload der Daten erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge und kann, ab dem Datum des Zahlungseingangs bei der Film-Retter KG bis zu 72 Stunden dauern. Der Upload, so wie das erstellen / der Versand der E-Mail an den Kunden erfolgt automatisiert. Ein manuelles eingreifen in diesen Prozess ist nicht möglich.
5.2. Das Sicherstellen der Kompatibilität, der von der Film-Retter KG erstellten Datenträger zu Geräten des Kunden (TV, Laptop, Tablet, PC, etc.) obliegt allein dem Kunden. Eine fehlerhafte, oder nicht mögliche Wiedergabe der von der Film-Retter KG erstellten Datenträger, aufgrund von Inkompatibilität zu Geräten des Kunden, oder aufgrund von unschagemäßer Bedienung, so wie das ungefragte Formatieren des von der Film-Retter KG erstellten USB-Sticks oder Festplatten durch Geräte des Kunden (TV-Gerät, etc) stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6. Vertragsschluss
6.1. Werbeanzeigen, Angebote oder sonstige Anpreisungen im Internet oder in sonstiger Form stellen lediglich die Aufforderung an die Kunden zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes dar, jedoch kein eigenes Angebot seitens der Film-Retter KG.
6.2. Vertragspartner für jeden Auftrag ist die Film-Retter KG.
6.3. Der Vertrag zwischen der Film-Retter KG und dem Kunden kommt mit dem Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulares in schriftlicher Form (original auf Papier, per Fax, Brief oder als Scan per E-Mail, oder persönlicher Abgabe) und einer Annahmeerklärung durch die Film-Retter KG zustande. Die Annahmeerklärung durch die Film-Retter KG kann in der persönlichen Entgegennahme des unterschriebenen Auftragsformulars oder in der Übergabe der analogen Medien sowie per E-Mail bei postalischem Eingang der Originalmedien inklusive des unterschriebenen Auftragsformulars bestehen. Eine anderweitige konkludente Auftragsannahme ist ausgeschlossen.
6.4. Ein in anderer Form eingehender Auftrag gilt nur als angenommen, wenn die Film-Retter KG ihn ausführt oder die Annahme gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt.
6.5. Die Film-Retter KG behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
6.6. Der konkrete Auftragsumfang wird durch die Anzahl der verwendbaren und vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten oder übergebenen Originalmedien bestimmt. Die Film-Retter KG gilt auch dann als vom Kunden im Umfang der übergebenen Medien zum vereinbarten Stückpreis als beauftragt, wenn die Anzahl erhaltener Originalmedien oder das Material von den Angaben des Kunden bei Auftragserteilung abweicht.
6.7. Die Film-Retter KG ist an seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, sofern und soweit die vom Kunden abgegebenen Originalmedien von den auf dem Auftragsformular genannten Spezifikationen abweichen. Die Beauftragung der Film-Retter KG durch den Kunden in Bezug auf Originalmedien, die von diesen Formatvorgaben abweichen, stellt ein Verschulden des Kunden bei Vertragsschluss dar.
7. Pflichten der Film-Retter KG
7.1. Die Verarbeitung der Originalmedien durch die Film-Retter KG findet in einem automatisierten bzw. teilautomatisierten Verfahren statt. Die Film-Retter KG verpflichtet sich, die Originalmedien im Rahmen der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde zur Wiedergabe des Arbeitsergebnisses über eine entsprechende technische Ausrüstung verfügt, die ihm eine Verwendung der gängigen Dateiformate und gängiger Datenträger ermöglicht, z.B. USB-Sticks, externe Festplatten.
7.2. Soweit die Film-Retter KG die Originalmedien des Kunden in einer seiner Niederlassungen oder Annahmestellen entgegennimmt, versendet die Film-Retter KG nach erfolgter Verarbeitung die digitalisierten Medien direkt an den Kunden an seine im Auftragsformular angegebene Postadresse. Hiervon abweichende Vorgehensweisen, wie z.B. den Versand an die Annahmestelle, erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sowie auf dessen Risiko. Die Versandkosten für den Rückversand bleiben davon unberührt.
7.3. Lieferzeiten / Bearbeitungszeiten gelten nur dann als von der Film-Retter KG zugesichert, wenn dies schriftlich bestätigt oder wirksam gesondert vereinbart wird. Unter Bearbeitungszeit, ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Originalmedien in der Zentrale der Film-Retter KG (Zeithstraße 108, 53819 Neunkirchen-Seelscheid) und deren Bereitstellung zur Abholung oder Übergabe an den Versandpartner nach erfolgter Digitalisierung und nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrags durch den Kunden gemeint. Verzögerungen der Bearbeitungszeit, aufgrund von Feiertagen und / oder so genannten Brauchtumstagen (z.B.: Karneval), sind vom Kunden zu akzeptieren. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 6 – 8 Kalenderwochen.
7.4. Bei kostenpflichtiger Beauftragung zur Express-Bearbeitung verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf 10 Werktage. Die Buchung der Option ist jedoch abhängig von der Anzahl der zu digitalisierenden Originalmedien und dem Umfang der eventuell, durch den Kunden gebuchte Nachbearbeitung und muss von der Film-Retter KG vor Vertragsabschluss bestätigt werden. Insbesondere in Zeiten hoher Auslastung (wie z.B. vor Weihnachten), behält sich die Film-Retter KG das Recht vor, die Anzahl der zu digitalisierenden Aufträge mit kostenpflichtiger Beauftragung zur Express-Bearbeitung sowie die Anzahl der jeweiligen Originalmedien pro Auftrag zu begrenzen oder eine Express-Bearbeitung ganz abzulehnen. Für Reklamationen die eine Nachbesserung durch die Film-Retter KG beinhalten, wird eine Express-Bearbeitung nicht angeboten. Reklamationen werden nicht als Teil des ursprünglichen Auftrags angesehen. Der Express-Service ist nur bei direktem Versand an unsere Zentrale in Neunkirchen-Seelscheid, oder bei
persönlicher Übergabe in unserer Zentrale in Neunkirchen-Seelscheid verfügbar. Bei der Abgabe des Auftrags in einer der Annahmestellen der Film-Retter KG, wird eine Bearbeitung innerhalb von 10 Werktagen durch die Film-Retter KG nicht zugesichert. Unter Bearbeitungszeit ist der Zeitraum vom Eingang Ihrer Medien, in der Zentrale der Film-Retter KG, in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, bis zur persönlichen Übergabe an Sie oder an unseren Versandpartner DHL gemeint. Der Versandweg ist nicht Teil der Bearbeitungszeit.
7.5. Abweichende Kundenwünsche wie z.B. ein fester Liefertermin oder Abholung / Versand von Originalmedien sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von der Film-Retter KG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein schriftlicher Vermerk des Kunden auf dem Auftragsformular ist ohne schriftliche Bestätigung der Film-Retter KG nicht ausreichend.
7.6. Die Film-Retter KG ist nicht verpflichtet, digitale Kopien der Originalmedien auf eigenen Servern zu speichern.
7.7. Die Film-Retter KG wird die Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandeln und nicht an Dritte weiter geben, soweit die Weitergabe nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist oder der Kunde in die Verarbeitung eingewilligt hat.
7.8. Die Leistungspflicht von der Film-Retter KG ist erfüllt, sobald die Originalmedien sowie die Arbeitsergebnisse an den Kunden zurückgegeben bzw. bei expliziter Beauftragung eines Versanddienstleisters an diesen übergeben wurden.
7.9. Bereitstellen der Digitalisierten Ergebnisse (Digitalisate) per Download: Die Film-Retter KG nutzt für den Versand der Digitalisate per Download den Service von unterschiedlichen Drittanbietern (z.B.: Wetransfer, Fromsmash, Infomaniak). Es gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalmedien in einem ordnungsgemäßen Zustand anzuliefern und bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn
8.1.1. Originalmedien beschädigt oder sonst fehlerhaft sind;
8.1.2. er zu vertragsgegenständlichen Originalmedien einen besonderen emotionalen Bezug hat;
8.1.3. vertragsgegenständliche Originalmedien für ihn unersetzbar sind, weil er über keinerlei Kopien, auch nicht in Form anderer Trägermedien verfügt.
8.1.4. Ein entsprechender Hinweis ist vom Kunden auf dem jeweiligen Auftragsformular zu vermerken.
8.2. Datenträger von Kunden, die bei Anlieferung der Originalmedien beigelegt wurden, werden von der Film-Retter KG nicht genutzt. Die Film-Retter KG beruft sich hier auf die DSGVO. Die Film-Retter KG nutzt stattdessen eigene Datenträger und stellt diese dem Kunden laut Preisliste in Rechnung. Die Film-Retter KG verpflichtet sich dazu, die vom Kunden mitgelieferten Datenträger nach Bearbeitung des Kundenauftrags wieder auszuhändigen.
8.3. Der Kunde stellt sicher, dass er der Film-Retter KG keine nicht entwickelten Filme (Negative) und / oder Schmalfilme übergibt. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass diese versehentlich belichtet und so beschädigt oder unbrauchbar gemacht werden, ohne dass der Kunde dafür einen Ersatz erhält. Die Film-Retter KG ist nicht verpflichtet, derartige Filme zu entwickeln oder sonst zu bearbeiten.
8.4. Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des BGB ist, soll nach Rückerhalt der Originalmedien innerhalb von 14 Tagen überprüfen, ob die von der Film-Retter KG erbrachte Leistung den vertraglichen Bestimmungen entspricht und anderenfalls entsprechende Mitteilung machen.
8.5. Der Kunde erklärt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, dass er entweder selbst der Eigentümer und Urheber der Originalmedien ist, oder der Eigentümer und Urheber der Originalmedien mit der Verarbeitung durch die Film-Retter KG einverstanden ist. Der Kunde überträgt, soweit rechtlich möglich, der Film-Retter KG alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte und erklärt, zu dieser Übertragung befugt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, die Film-Retter KG und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die diese im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen der Verletzung ihrer Rechtspositionen inklusive Urheber- und Nutzungsrechte sowie des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Der Kunde stellt die Film-Retter KG von sämtlichen Kosten der Rechtsverfolgung frei, ersetzt etwaige sonstige Schäden die der Kunde zu vertreten hat und unterstützt die Film-Retter KG in jeder zumutbaren Hinsicht bei der Wahrnehmung eigener Rechte.
8.7. Der Kunde erklärt, dass die vertragsgegenständlichen Originalmedien und deren Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung rechtlich zulässig ist und nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. Die Film-Retter KG ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet aber berechtigt. Die Film-Retter KG ist im Fall des Verdachts einer Straftat berechtigt, die Originalmedien und etwaig bereits gefertigte Kopien den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und diesen die Details des Auftrags inklusive der Daten des Auftraggebers zu übermitteln. In diesem Fall wird die Film-Retter KG von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden inklusive der Rückgabepflicht bezüglich der Originalmedien befreit. Die Film-Retter KG behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden vor.
9. Gewährleistung / Haftung
9.1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet die Film-Retter KG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Die Film-Retter KG haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Film-Retter KG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Film-Retter KG auf Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf den Betrag von EUR 1,00 pro betroffenem Originalmedium, insgesamt auf EUR 1.000,00 pro Auftrag. Dies gilt auch bei Verlust oder Zerstörung von Originalmedien, nicht jedoch bei Transportschäden und / oder Verlust bei Transport durch einen Dienstleister (Paketdienst, Spediteur, etc).
9.3. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Film-Retter KG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung der Film-Retter KG nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9.4. Mangelnde Kompatibilität der Speichermedien zum Abspielgerät oder Computer des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko.
9.5. Die Film-Retter KG ist nicht zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet, sofern sich das Originalmedium bei Anlieferung bereits in einem Zustand befindet, dass es beim vertragsgemäßen Umgang beschädigt oder zerstört wird.
9.6. Sofern die Parteien eine Speicherung des Arbeitsergebnisses auf einem Film-Retter KG Speichermedium vereinbaren, ist eine Haftung der Film-Retter KG ausgeschlossen, soweit der Kunde das Speichermedium anschließend über den Vertragszweck hinaus nutzt. Die Film-Retter KG empfiehlt seinen Kunden dringend, elektronisch gespeicherte Daten und auch das Arbeitsergebnis jeweils durch mehrere Sicherungskopien vor Verlust zu schützen. Ferner ist die Haftung der Film-Retter KG im Falle, dass der Kunde in Besitz von Kopien und/ oder Abzügen der zu digitalisierenden Medien besitzt; auf denjenigen Schaden begrenzt, der sich aus der Wiederherstellung der übergebenen Medien aus den Abzügen ergibt.
9.7. Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen Film-Retter KG.
9.8. Soweit die durch die Film-Retter KG gelieferten Digitalisate nicht die zwischen dem Kunden und der Film-Retter KG vereinbarte Beschaffenheit haben oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung / Nachbesserung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Film-Retter KG ist jedoch berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
9.9. Während der Nacherfüllung / Nachbesserung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung / Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung / Nachbesserung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung / Nachbesserung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
9.10. Die Film-Retter KG übernimmt keine Haftung für Speichermedien (USB-Stick, Festplatte, Rohling etc.), die vom Kunden dem Digitalisierungs-Auftrag, mit dem Ziel die digitalisierten Daten darauf zu speichern, beigelegt wurden.
10. Höhere Gewalt
10.1. Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
10.2. Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert
11. Gefahrenübergang
11.1. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder von Kundenmedien geht mit der erfolgreichen Anlieferung in einer Niederlassung oder Annahmestelle auf die Film-Retter KG über. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder des Speichermediums gehen nach Auftragserfüllung bei Abholung in einer Niederlassung oder Annahmestelle sowie bei der Option Rückversand durch Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Rückversand erfolgt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
12. Preis / Zahlung
12.1. Die Kosten für die von der Film-Retter KG erbrachten Digitalisierungsdienstleistungen ergeben sich aus dem unterschriebenen Auftragsformular und der in der Preisliste der Film-Retter KG genannten Einzelbeträge pro Medium / Minute / Motiv multipliziert mit der tatsächlich gelieferten und digitalisierten Anzahl von Originalmedien. Die im Kundenwunsch durch abweichende Vertragsgestaltung, z.B. durch zusätzliche Versandkosten anfallenden Kosten, werden von der Film-Retter KG dem eigentlichen Auftragswert hinzugerechnet und sind vom Kunden zu tragen.
12.2. Die Übergabe des Arbeitsergebnisses und die Rückgabe der Originalmedien an den Kunden erfolgt erst nach Zahlung des Endpreises.
12.3. Rechnungen werden mit Annahme des Auftrags durch die Film-Retter KG ohne Abzüge sofort fällig und sind innerhalb von einer Woche nach Auftragsannahme auszugleichen. Mit Ablauf der Wochenfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer weiteren Mahnung bedarf. Für jeden Mahnlauf ist die Film-Retter KG berechtigt, neben Verzugszinsen auch Mahngebühren zu verlangen. Dem Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass der Film-Retter KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12.4. Die Zahlung erfolgt bei persönlicher Abholung der Medien in der Zentrale der Film-Retter KG, in 53819 Neunkirchen-Seelscheid in bar. Wählt der Kunde die Option des Rückversandes, so erfolgt die Zahlung typischerweise per SEPA-Überweisung auf ein von der Film-Retter KG zu nennendes Konto.
12.5. Die Film-Retter KG ist befugt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall auch andere Zahlungsmethoden zu akzeptieren, sofern diese im Vorfeld der Beauftragung mit dem Kunden abgesprochen wurden.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Dienstleistungen und Produkte aus derselben Bestellung bleiben die gelieferten Datenträger Eigentum der Film-Retter KG.
13.2. Wenn der Kunde seinen Auftrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abholt, behält sich die Film-Retter KG das Recht vor, eine Lagergebühr in Höhe von 15,00 € pro angefangenem Kalendermonat zu erheben. Diese Gebühr wird für die Dauer erhoben, in der der Auftrag nicht abgeholt wird. Die aus dem Auftrag hervorgehenden Medien bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Gebühren im Besitz der Film-Retter KG.
14. Online-Streitschlichtung / -Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@film-retter.de. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
15. Kein Widerrufsrecht
Da die Digitalisierungen nach kundenspezifischen Vorgaben und persönlichen Inhalten erstellt werden, besteht ein Verbraucherwiderrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB nicht.
16. Ergänzende/ abweichende Regelungen für gewerbliche Kunden
Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 16 gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden und ersetzen in ihrem Regelungsgehalt die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Sinne einer spezielleren Regelung:
16.1. Der Kunde ist zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware der Film-Retter KG schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
16.2. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung durch die Film-Retter KG nicht besteht und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde der Film-Retter KG den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die Film-Retter KG berechtigt, die entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Besteller verlangte Reparatur, vom Besteller erstattet zu verlangen.
16.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
16.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Rückgabe der Originalmedien an den Kunden oder, falls dieser die Frist gemäß Ziffer 15.1 versäumt, ab Ablauf dieser Frist. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für der Film-Retter KG zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 445a f. BGB.
17. Ergänzende/ abweichende Regelungen für Werbe- und Rabattaktionen
17.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten aktive Werbe- und/oder Rabattaktionen nur dann, wenn der Kunde seine Medien, zusammen mit dem, zu dem Zeitpunkt der Aktion geltenden Aktionsformular, direkt an die Film-Retter KG, Zeithstraße 108, 53819 Neunkirchen-Seelscheid anliefert.
17.2. Liefert der Kunde seine Medien zusammen mit dem, zu dem Zeitpunkt der Aktion geltenden Aktionsformular, in einer der Annahmestellen der Film-Retter KG an, erfolgt die Bearbeitung des Auftrags zu den regulären Preisen der aktuell geltenden Preisliste. Die Film-Retter KG ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden über die daraus entstehenden Merkosten gesondert zu informieren.
17.3. Die Aktionsbedingungen zu laufenden Werbe- und/oder Rabattaktionen gelten mit der Unterschrift vom Kunden auf dem aktuellen Auftragsformular zur Aktion als akzeptiert.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
18.1. Eine Partei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Partei schriftlich anerkannt worden sind.
18.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Partei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es ist nicht möglich, Gutscheine, Angebote oder Rabattaktionen miteinander zu kombinieren.
19.1.1. Gutscheine, Angebot- oder Rabattcodes müssen der Film-Retter KG bei Auftragsannahme vorliegen. Eine spätere / nachträgliche Anrechnung auf den Rechnungsbetrag wird ausgeschlossen.
19.2. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
19.3. Der Vertragstext wird von der Film-Retter KG nicht gespeichert.
19.4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung. Im Falle einer Vertragslücke gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
19.5. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Film-Retter KG und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Rechtsbeziehung zwischen der Film-Retter KG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz der Film-Retter KG in Neunkirchen-Seelscheid, Deutschland.
19.7. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben ausschließlich informativen Charakter. Die einzig verbindliche Version ist in deutscher Sprache verfasst.
(Stand: 01.03.2021)